Nach Abschluss der Therapie erhalten sie eine Honorarnote.
Sie können die Honorarnote die ärztliche Verordnung und die Einzahlungsbestätigung nach Überweisung des gesamten Betrages bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sie können den Differenzbetrag bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen. Kopieren Sie sich die Honorarnote, die ärztliche Zuweisung und den Einzahlungsbeleg sowie die Rückerstattungsbestätigung und reichen Sie diese bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Die Originale werden von den gesetzlichen Krankenkassen einbehalten.